Kurt-Schumacher-Straße 265b, 46539 Dinslaken, Deutschland
In einer von Konzentrationsprozessen und wachsender Anonymität gekennzeichneten Zeit überzeugt die Prof. Dr. Hanke GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit einer persönlichen und diskreten Prüfung. Wir stellen höchste Anforderungen an uns, das Fachwissen des Spezialisten mit dem Horizont des Generalisten und menschlicher Kompetenz zu verbinden.
Hier finden Sie einen Überblick des Leistungsspektrums unseres Unternehmens. Sprechen Sie uns auf speziell für Sie abgestimmte Beratungspakete an.
Das HGB sieht für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften und ihnen gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften (bspw. GmbH & Co. KG) eine Pflicht zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts vor. Diese gesetzlichen Pflichtprüfungen sind von Wirtschaftsprüfern vorzunehmen. Dabei sind die vom Institut der Wirtschaftsprüfer e.V. festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung anzuwenden, um eine hohe Prüfungsqualität sicherzustellen.
Gerne führen wir gesetzliche Abschlussprüfungen für Ihre Unternehmen durch. Dabei werden wir nicht nur die Ordnungsmäßigkeit Ihres Jahresabschlusses und Lageberichts prüfen, sondern Ihnen bei unserer Prüfung etwaig aufgedecktes Verbesserungspotential im internen Kontrollsystem und in Prozessabläufen aufzeigen. Wir sind der Überzeugung, dass unsere Abschlussprüfung zu einem Mehrwert für Sie und Ihr Unternehmen führt.
Um das Vertrauen und die Glaubwürdigkeit in ihren Jahresabschluss zu erhöhen, können sich Unternehmen auch auf freiwilliger Basis einer Abschlussprüfung unterziehen. Teilweise fordern auch Kreditinstitute die Vorlage eines geprüften Jahresabschlusses für nicht prüfungspflichtige Unternehmen. An eine freiwillige Jahresabschlussprüfung werden dabei dieselben Anforderungen gestellt wie an eine Pflichtprüfung.
Gerne prüfen wir Ihren Jahresabschluss, um das Vertrauen in Ihre Finanzinformationen herzustellen und zu festigen. Wir sind uns sicher, für Sie über die berufsständischen Vorgaben hinaus einen Mehrwert durch unsere freiwillige Jahresabschlussprüfung zu generieren.
Immer häufiger organisieren sich Gesellschaften in Konzernstrukturen. Ab der Überschreitung bestimmter Größenkriterien sieht das HGB für Konzerne die Aufstellung eines Konzernabschlusses und eines Konzernlageberichts vor, um die Informationsdefizite der in den Konzernabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse zu eliminieren und die wirtschaftliche Situation des Gesamtkonzern darzustellen. Die Konzernrechnungslegungspflicht geht dabei mit der Pflicht zur Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts einher.
Gerne führen wir die Konzernabschlussprüfung für Ihre Unternehmensgruppe durch. Neben den reinen Prüfungen versuchen wir, Sie dabei zu unterstützen, die Prozesse zur Aufstellung des Konzernabschlusses stetig zu verbessern.
Sofern keine Prüfungspflicht vorliegt und der Jahresabschluss Ihres Unternehmens nicht freiwillig mit der Intensität einer Jahresabschlussprüfung geprüft werden soll, jedoch die Glaubhaftigkeit der Finanzinformationen erhöht werden soll, besteht die Möglichkeit einer prüferischen Durchsicht gemäß IDW PS 900. Dabei ist es unser Ziel, dass wir mit gewisser Sicherheit ausschließen können, dass der Jahresabschluss und ein etwaiger Lagebericht in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den angewandten Rechnungslegungsgrundsätzen erstellt worden ist.
Gerne führen wir die prüferische Durchsicht für Sie durch und erteilen Ihnen eine Bescheinigung gemäß IDW PS 900.
Gewerbetreibende i. S. d. § 34c Abs. 1 Satz 1 GewO sind gemäß § 16 MaBV verpflichtet, ihre sich aus der MaBV ergebenden Pflichten durch einen geeigneten Prüfer prüfen zu lassen.
Gerne übernehmen wir als geeigneter Prüfer diese Prüfung für Sie.
Die EU stellt unter bestimmten Voraussetzungen Fördermittel (bspw. für Forschungsprojekte) zur Verfügung. Die Vergabe der Fördermittel ist oftmals an die Einhaltung bestimmter Vorschriften in Bezug auf die Finanzinformationen geknüpft (bspw. projektbezogene Fördermittelverwendung).
Gerne unterstützen wir Sie mit unseren Level 1-Audits dabei, die Einhaltung der Anforderungen der EU in Bezug auf die Finanzinformationen nachzuweisen.
Insbesondere bei Transaktionen von Unternehmensanteilen bestehen Unsicherheiten über das Kaufobjekt. Diese können durch eine Due-Diligence-Prüfung reduziert werden. Dabei wird auf verschiedenen Ebenen (steuerlich, wirtschaftlich, rechtlich) sorgfältig geprüft, ob die intendierte Transaktion wirtschaftlich lohnenswert und umsetzbar ist.
Gerne unterstützen wir Sie mit der Durchführung einer Financial und/oder Tax Due Diligence.
Über die genannten Prüfungs- und Bestätigungsleistungen hinaus sehen einzelne Gesetze in bestimmten Fällen Sonderprüfungen vor. Hierzu zählen bspw. Gründungsprüfungen oder Sonderprüfungen bei Kapitalerhöhungen. Daneben können Unternehmen auf freiwilliger Basis bspw. Prüfungen des Compliance Management Systems (IDW PS 980) oder des Risikomanagementsystems (IDW PS 981) vornehmen lassen.
Wir stehen Ihnen als Ansprechpartner in Bezug auf weitere Sonderprüfungen gerne zur Verfügung.
Durch den Jahresabschluss werden den Abschlussadressaten Finanzinformationen vermittelt. Dabei ist die Aufstellung eines vollständigen und fehlerfreien Jahresabschlusses keineswegs trivial. Der Jahresabschluss bildet die Grundlage für viele Entscheidungen, beispielsweise für Ausschüttungen.
Gerne erstellen wir für Sie Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang und zeigen Ihnen bilanzpolitische Möglichkeiten auf, den Jahresabschluss optimal zu gestalten.
Die Konzernrechnungslegung wird oft als „Königsdisziplin der Rechnungslegung“ bezeichnet. Gerne unterstützen wir Sie bei der Konsolidierung der Jahresabschlüsse der in den Konsolidierungskreis einbezogenen Unternehmen und erstellen für Sie den Konzernabschluss.
Die Gründe für eine Unternehmensbewertung sind vielfältig. Diese können bspw. im Kauf oder Verkauf von Unternehmen, Werthaltigkeitsprüfungen oder Erbauseinandersetzungen bestehen. Dabei hängt unsere Rolle als Bewerter von der jeweiligen Bewertungssituation ab.
In Krisenzeiten ist es für Unternehmen schwierig, auf Liquidität zurückzugreifen. Dabei hängt die Abwendung einer drohenden Insolvenz oftmals von einem unabhängigen Sanierungsgutachten ab.
Die Regelungen im HGB sind nicht immer trivial und aufgrund des operativen Geschäfts fehlt es oft an der Zeit, die Neuerungen im Bereich der Rechnungslegung nachzuverfolgen. Durch unsere umfangreiche Erfahrung von über 4.000 Schulungsstunden bieten wir Ihnen gerne vom Grundlagenseminar bis hin zu aktuellen Entwicklungen in der Rechnungslegung Seminare für Sie und Ihre Mitarbeiter an.
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